Antifa Bonn/Rhein-Sieg

Kriminalisierung eines Antifaschisten nimmt kein Ende – Einladung zur Prozeßbeobachtung

Einladung zur Prozessbeobachtung. Von Wolfgang Huste

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freunde und Freundinnen, sehr geehrte Damen und Herren,hiermit lade ich Dich/Sie zu meinem vierten (!) Gerichtsprozess in dieser Angelegenheit ein. Um was geht es? Siehe ganz unten. Über euer zahlreiches Erscheinen als Geste der Solidarität würde ich mich sehr freuen.</

Mein Termin zur Hauptverhandlung in meinem Berufungsverfahren ist am Dienstag, den 29.10.2013, 13.30 Uhr, Sitzungssaal 49, im Gerichtsgebäude des Landgerichts Koblenz, Karmeliterstraße 14.

Da es sich um einen politischen Prozess handelt, werde ich ihn keinesfalls auf der privaten Ebene ausfechten, denn das wäre ja unpolitisch. Es geht um die generelle Frage, ob das Verbreiten von Aufrufen zur friedlichen Blockade von Neonazidemos von der vom Grundgesetz garantierten allgemeinen Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gedeckt sind, oder ob solche Aufrufe bzw. das Verbreiten solcher Aufrufe eine Straftat darstellen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat angeordnet, dass nun eine andere kleine Strafkammer am Landgericht Koblenz diesen Sachverhalt noch einmal erörtern soll. Falls ich vor dem Landgericht Koblenz zum zweiten Mal freigesprochen werde und der Staatsanwalt wiederum Einspruch gegen das Urteil einlegt, dann geht es im nächsten Jahr vor das Verfassungsgericht, so wurde es mit meinem Anwalt beschlossen. Venceremos!

Am 24. April 2013 haben vier Richter am Oberlandesgericht Koblenz entschieden, auf Antrag des Oberstaatsanwaltes, dass mein damaliger Freispruch vor dem Landgericht Koblenz noch einmal neu aufgerollt werden soll, diesmal vor einer anderen kleinen Strafkammer. Am 20. September 2012 wurde ich vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen (zuvor hat mich das Amtsgericht Ahrweiler dazu „verdonnert“, 2500 Euro Strafe zu zahlen. Damals legte ich Einspruch gegen dieses Urteil ein).

Es wird mir vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, weil ich einen Aufruf zur Blockade eines Aufmarsches von Neonazis, der am 11. September 2011 in Dortmund stattfand, im August 2011 auf meinem Blog www.wolfgang-huste-ahrweiler.de veröffentlichte (dort findet sich der Aufruf noch heute). Dieser Aufruf wurde von mehreren hundert anderen Menschen ebenfalls unterschrieben, unter anderem von der kompletten damaligen Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE. NRW, von Abgeordneten des Bundestages, von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern und von zahlreichen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertretern- auch vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Ulrich Sierau, SPD. Keiner (!) dieser Personen wurde bisher angeklagt (was ich auch keinesfalls möchte, selbstverständlich nicht!)!

 http://www.scharf-links.de/46.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=34895&cHash=803407e3b4

 http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-Blockadeaufruf-im-Blog-verbreitet-Gericht-hebt-Freispruch-gegen-Nazigegner-Huste-auf-_arid,587885.html

 http://www.dielinke-rhlp.de/nc/die_linke/presse/pressemitteilungen_des_landesverbandes/detail/artikel/auf-dem-linken-auge-halluzinierend/

 http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/kreis-ahrweiler/Freispruch-aufgehoben-OLG-verweist-Verfahren-zurueck-ans-Landgericht-article1037710.html

 http://176.28.52.173/Politik/Freispruch-wurde-aufgehoben-14567.html

 Siehe auch im Internet unter „Solidarität mit Wolfgang Huste“

Die Rechtsradikalen beziehen sich schon auf dieses Urteil: http://www.dortmundecho.org/2013/04/urteil-blockadeaufruf-nach-dortmund-strafbar/


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