Nachdem der Bonner Burschenschafter Norbert Weidner schon vor dem Amts- und Landgericht damit scheiterte, seine strafbewehrten Äußerungen zum NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schützen zu lassen, konnte er nun auch mit seiner Revision am Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg erzielen. Er hatte den Mord (“Hinrichtung”) an dem NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer in einer “Raczek”-Publikation als “rein juristisch … gerechtfertigt” eingestuft und das ihm zugrunde liegende Urteil “nachvollziehbar” genannt.
“Bonhoeffer-Urteil” gegen Norbert Weidner rechtskräftig
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