Heute (10.7.20) ging der Prozess gegen Kevin Bredereck am Amtsgericht Bonn mit einem Schuldspruch von 120 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung zu Ende. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da seitens der Verteidigung Berufung eingelgt wurde. Dem Beisitzer des Landesvorsitzender der NPD NRW wurde zulast gelegt, einen Antifaschisten im vergangen Mai bei einer Wahlveranstaltung zu Europawahl in Bonn mit einem Kamerastativ geschlagen zu haben. Ausschlaggebend für das Urteil waren unter anderem die Aussagen des betroffenen Genossen sowie einer damals anwesenden Polizistin. Die Einlassungen Bredereck’s und seines Parteikameraden und Vorstandvorsitzenden der NPD-NRW Claus Cremer (1) fanden wenig Anklang bei der vorsitzenden Richterin. Cremer lies sich im Anschluss seiner Aussage außerdem nicht den Versuch nehmen, den Betroffenen noch im Gerichtssaal einzuschüchtern und zu bedrohen.
Nun wäre es zu kurz gegriffen, sich schlichtweg über das Urteil zu freuen, denn dieses kam nur durch die miserable Verteidigung Bredereck’s durch die langjährige NPD-Politikerin und stellvertretende Landesvorsitzende der NPD-NRW Ariane Meise aus dem Rhein-Sieg Kreis zustande. Diese lehnte trotz der eindeutigen, und von der Richterin – wie nicht anders zu erwarten – als glaubwürdig eingestuften Aussage der Polizistin eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage ab. Meise war davon überzeugt, Bredereck hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Die Bereitschaft der Richterin und das Einverständnis der Staatsanwaltschaft bezüglich einer Einstellung zeigen jedoch erneut, dass im Bezug auf neonazistische Angriffe auf Migrant*innen oder politisch Andersdenkende keinesfalls Verlass auf die Mühlen der Justiz ist.
Gegen faschistische Gewalt hilft in letzter Instanz nur der antifaschistische Selbstschutz und die Solidarität!
Daher stehen wir solidarisch zum von Bredereck angegriffenen Antifaschisten und allen anderen Betroffenen rassistischer und faschistischer Gewalt!